Hier finden Sie Antworten auf häufig auftretende Fragen rundum einen Autounfall/Haftpflichtschaden im Straßenverkehr.
Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?
-
Unfallstelle absichern
-
Stellen Sie sicher, dass die Unfallstelle abgesichert ist, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.
-
-
Erste Hilfe leisten
-
Prüfen Sie, ob es verletzte Personen gibt und leisten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe. Wählen Sie ggf. den Notruf unter 112.
-
-
Polizei verständigen
-
Wir empfehlen, bei jedem Unfall die Polizei zu rufen und den Schaden aufnehmen zu lassen.
-
-
Fotos von der Unfallstelle machen
-
Machen Sie Fotos von der Endstellung der Fahrzeuge und den Gegebenheiten vor Ort.
-
-
Daten des Unfallgegners dokumentieren
-
Dokumentieren Sie alle relevanten Daten des Unfallgegners, insbesondere das Kennzeichen, die Personendaten sowie die Daten von vorhandenen Unfallzeugen.
-
-
Gutachten erstellen lassen
-
Kontaktieren Sie das Kfz Gutachterbüro MSG, damit ein Gutachten erstellt werden kann.
-
Welche Rechte habe ich nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Anrecht darauf, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer jeglichen angefallenen Schaden erstatten muss. Dabei sind folgende Positionen inbegriffen:
-
Der Schaden am Fahrzeug (dargelegt durch ein Gutachten)
-
Den Nutzungsausfall oder die Mietwagenkosten
-
Die ggf. angefallene Wertminderung
-
Die Sachverständigengebühren
-
Die Anwaltsgebühren
-
Abschleppkosten
-
Schmerzensgeld
Was kostet mich ein Gutachten?
Die Kosten des Gutachtens werden bei einem unverschuldeten Unfall vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen. Die Erstellung des Gutachtens ist für Sie in der Regel kostenfrei!
Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Oftmals versuchen gegnerische Versicherungen, den Geschädigten dazu zu drängen, anstatt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Auf diese Aussage sollten Sie nicht eingehen. Ein Kostenvoranschlag ist nur bei geringfügigen Schäden sinnvoll. Dies zu beurteilen, sollten Sie jedoch uns überlassen. Zusätzlich sind in einem Kostenvoranschlag weder die Wertminderung noch der Nutzungsausfall enthalten.
Muss ich mein Auto reparieren lassen?
Anstatt Ihr Fahrzeug in der Werkstatt reparieren zu lassen, können Sie sich den Betrag in Höhe der Netto-Reparaturkosten auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).
Was tun bei ungeklärter Schuldfrage?
Bei teilweisem Mitverschulden können Sie entsprechend der Haftungsquote Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Dies bedeutet, dass Sie bei einer Haftungsteilung von 50 % auch 50 % Ihres Schadens ersetzt bekommen. Dementsprechend werden auch 50 % der Sachverständigenkosten erstattet